b. Mehrfachvisum
1.Beantragung eines ausgefüllten Visums. Zum Download bitte hier klicken.
2.Originalpass
- Reisepass muss mindestens noch drei Monate nach Visumsende gültig sein
- Inhaber bestimmter Arten von Reisedokumenten sollten zeitlich unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung vorlegen
3.2 x Passbilder
- Passbild soll innerhalb letzter 6 Monate aufgenommen werden.
- Passbildersollten vor einem klaren, weißen Hintergrund gemacht werden, ohne Schatten.
4.Überweisungsbeleg der Visum-Gebühr
- 43 CHF für schweizerische Staatsbürger/-innen
- BANK:UBS
- Account Nr:0235 - 124793.02v in CHF
- IBAN:CH89 0023523512479302v
- BIC:UBSWCHZH80A)
- Information über die Gebühren für die sonstigen Staatsangehörigen mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz in der Schweizerischen Eidgenossenschaft;
- Im Falle der Ablehnung der Visa-Erteilung wird die bezahlte Gebühr nicht zurückerstattet.
5.Einladungsschreiben vom Außenministerium der Republik Aserbaidschan.
- Eine Anweisung des Konsularabteilung des Außenministeriums hinsichtlich der Bestätigung der Einladung des Empfängers von der Botschaft empfangen sollte
- Für Details sollte Empfänger mit dem Konsularabteilung des Außenministeriums kontaktieren
(Adresse: 4 Shikhali Gurbanov Str., Baku, AZ 1009. Für Fragen Handynummer +994507600663.
Wichtiger Hinweis:
- Wenn Sie Bürger eines Landes der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder EU (ausgenommen England , Irland und Dänemark) sind, können Sie eines Visums für mehrfache Einreisen ohne Einladung durch Konsulardepartement des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan beantragen (Paragraf 5). Für mehr Information klicken Sie bitte hier.
- Nur fristgerecht und vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden.
- legen Sie einen frankierten und adressierten Rücksendeumschlag
- Für Verlust Ihrer Sendung können wir keine Haftung übernehmen
- Die Sprechzeiten der Konsularabteilung sind Montag, Mittwoch und Freitag (9:30- 12:30)
- Da die Bearbeitung der Visa-Anträge von drei bis 14 Arbeitstage dauert, empfehlen wir die Anträge möglichst früh zu stellen.
- Seit Oktober 2014 müssen sich schweizerische und andere Ausländer bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsdienst registrieren. Die Verantwortung für die Registrierung liegt beim Einlader bzw. bei der Person, die die Unterkunft zur Verfügung stellt. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Folgende Dokumente sind für die Registrierung notwendig:
- Antragsformular für die Registrierung
- Kopie des Reisepasses bzw. Passersatzpapieres
Das ausgefüllte Antragsformular kann zusammen mit der Passkopie persönlich, per Post oder
per E-Mail eingereicht werden. Bei gewünschtem Online-Verfahren
müssen die Unterlagen an folgende E-Mailadresse des Staatlichen Migrationsdienstes
übersandt werden: qeydiyyat@migration.gov.az. Die Registrierung gilt mit Erhalt
der Registrierungsmitteilung als erfolgt. Weitere Informationen entnehmen
Sie bitte dem Internetangebot des Staatlichen Migrationsdienstes (auf Englisch):
www.migration.gov.az