Visum zur medizinischen Behandlung

1.Beantragung eines ausgefüllten Visums.  Zum Download bitte hier klicken.

2.Originalpass 

  • Reisepass muss mindestens noch drei Monate nach Visumsende gültig sein
  • Inhaber bestimmter Arten von Reisedokumenten sollten zeitlich unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung vorlegen

3.2 x Passbilder

  • Passbild soll innerhalb letzter 6 Monate aufgenommen werden.
  • Passbildersollten vor einem klaren, weißen Hintergrund gemacht werden, ohne Schatten.

4.Überweisungsbeleg der Visum-Gebühr

5.Einladungsschreiben vom Außenministerium der Republik Aserbaidschan.

  • Eine Anweisung des Konsularabteilung des Außenministeriums hinsichtlich der Bestätigung der Einladung  des Empfängers von der Botschaft empfangen sollte
  • Für Details sollte Empfänger mit dem Konsularabteilung des Außenministeriums kontaktieren. (Adresse: 4 Shikhali Gurbanov Str., Baku, AZ 1009. Für Fragen Handynummer +994507600663.

6.Ärztliche Bescheinigung

  • Bestätigung der medizinischen Einrichtung, aus dem sich die Notwendigkeit der medizinischen Behandlung ergibt.

7.Flugreservierung (optionell)

  • Sollten Sie mit dem PKW reisen, Antragsteller muss die Dokumente (Kopie des Fahrzeugbriefs, Führerschein) vorlegen

8.Unterkunftsnachweis (optionell)

  • Hotelreservierung, Mietvertrag für Wohnung / Haus usw.

Wichtiger Hinweis: 

  • Wenn Sie Bürger eines Landes der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder EU (ausgenommen England , Irland und Dänemark) sind, können Sie eines Visums für mehrfache Einreisen ohne Einladung durch Konsulardepartement des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan beantragen (Paragraf 5). Für mehr Information klicken Sie bitte hier.
  • Nur fristgerecht und vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden. 
  • legen Sie einen frankierten und adressierten Rücksendeumschlag
  • Für Verlust Ihrer Sendung können wir keine Haftung übernehmen
  • Die Sprechzeiten der Konsularabteilung sind  Montag, Mittwoch und Freitag (9:30- 12:30)
  • Da die Bearbeitung der Visa-Anträge von drei bis 14 Arbeitstage dauert, empfehlen wir die Anträge möglichst früh zu stellen.
  • Seit Oktober 2014 müssen sich schweizerische und andere Ausländer bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsdienst registrieren. Die Verantwortung für die Registrierung liegt beim Einlader bzw. bei der Person, die die Unterkunft zur Verfügung stellt. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Folgende Dokumente sind für die Registrierung notwendig:
  •               - Antragsformular für die Registrierung

                 - Kopie des Reisepasses bzw. Passersatzpapieres

    Das ausgefüllte Antragsformular kann zusammen mit der Passkopie persönlich, per Post oder  per E-Mail eingereicht werden. Bei gewünschtem Online-Verfahren  müssen die Unterlagen an folgende E-Mailadresse des Staatlichen Migrationsdienstes   übersandt werden: qeydiyyat@migration.gov.az. Die Registrierung gilt mit Erhalt  der Registrierungsmitteilung als erfolgt. Weitere Informationen entnehmen   Sie bitte dem Internetangebot des Staatlichen Migrationsdienstes (auf Englisch):  www.migration.gov.az

 

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