Allgemeine Informationen
Republik Aserbaidschan
Gründungsdatum | 28. Mai 1918 |
UNO-Mitgliedschaft seitdem | 2. März 1992 |
Europarat-Mitgliedschaft seitdem | 17. Januar 2001 |
Fläche | 86600 km² |
Hauptstadt | Baku |
Währung | Aserbaidschan-Manat (ISO-Code AZN) |
taatssymbolen der Republik Aserbaidschan
Nationalflagge
Am 9. November 1918 genehmigte das Parlament der ersten Demokratischen Republik Aserbaidschan die Einführung einer neuen Flagge. Als 1920 die Rote Armee das Land besetzte, wurde für die am 28. April 1920 gebildete Aserbaidschanische Sozialistische Sowjetrepublik eine rote Flagge mit goldenen Initialen eingeführt. Die Flagge vom 25. August 1918 wurde am 5. Februar 1991 erneut eingeführt. Sie zeigt drei waagerechte Streifen in Blau, Rot und Grün mit einem weißem Halbmond und weißem achtzackigen Stern im roten Mittelstreifen.
Blau: Symbol für die Zugehörigkeit der Aserbaidschaner zu den Turkvölkern.
Rot: Symbol für die fortlaufende Entwicklung der aserbaidschanischen Kultur.
Grün: Symbol für den Islam.
Halbmond: Ein weiteres Symbol des Islam
Auf Beschluss des Obersten Sowjets der Autonomen Republik Nachitschewan vom 19. Januar 1990 wurde unsere Flagge über das Gebäude des Obersten Sowjets der Autonomen Republik Nachitschewan aufgezogen. Am 17. November 1990 wurde in einer Sitzung der Autonomen Republik unter dem Vorsitz des Nationaleaders Heydar Aliyev die Flagge der Aserbaidschanischen Volksrepublik als Staatsflagge des Obersten Sowjets der Autonomen Republik Nachitschewan angenommen. Am 5. Februar 1991 verabschiedet der Oberste Sowjet der Republik Aserbaidschan ein Gesetz über die "Staatsflagge".
Nationale Hoheitszeichen
Das Staatswappen der Aserbaidschanischen Republik ist ein Symbol der Unabhängigkeit des Aserbaidschanischen Staates. Das Staatswappen ist in der Form eines Ostschilds mit einem Bogen aus Eichenästen und Weizenähren im Hintergrund abgebildet. Auf dem Schild mit dem Hintergrund aus Farben der Staatsflagge der Aserbaidschanischen Republik ist ein achtzackiger Stern mit einer Flamme in der Mitte abgebildet. In der farbigen Variante sieht die Staatsflagge der Aserbaidschanischen Republik folgendermaßen aus: der Stern ist weiß, die Flamme rot, die Eichenäste grün und die Ähren gelb. Die Ränder des Schilds und die Sterne und mit der goldenen Farbe eingerahmt, die Eichel und die Knöpfe des Schildes ebenso mit der goldenen Farbe.
Staatshymne
Musik von Uzeyir Hajibeyov
Worte von Ahmed Javad
Aserbaidschan! Aserbaidschan!
Geehrtes Land der tapferen Söhne
Wir sind bereit, unser Herz und unser Leben für Dich zu geben.
Alle von uns können unser Blut für Dich geben.
Lebe glücklich unter dem dreifarbigen Banner.
Lebe glücklich unter dem dreifarbigen Banner.
Tausende Seelen wurden für Dich geopfert.
Deine Brust wurde ein Schlachtfeld.
Soldaten gaben für Dich ihr Leben.
Jeder von ihnen wurde ein Held.
Mögest Du ein blühender Garten werden.
Wir sind bereit, unser Herz und unsere Seele für Dich zu geben.
Tausendundeine Zärtlichkeiten sind in meinem Herzen.
Und schütze Deine Ehre,
um Dein Banner zu hissen.
Und schütze Deine Ehre,
Die Jugend ist begeistert.
Geehrtes Land, geehrtes Land.
Aserbaidschan! Aserbaidschan!
Nationale Feiertage
Neujahrstag | 1.-2. Januar |
Tag der Frauen | 8. März |
Novruz | 20.-24. März |
Der Tag des Sieges über den Faschismus | 9. Mai |
Tag der Republik | 28. Mai |
Tag der nationalen RettungTag der nationalen Rettung | 15. Juni |
Tag der Streitkräfte | 26. Juni |
Tag der nationalen Unabhängigkeit | 18. Oktober |
Staatsflaggentag | 9. November |
Verfassungstag | 12. November |
Tag der nationalen Wiedergeburt | 17. November |
Tag der Solidarität der Aserbaidschaner | 31. Dezember |
Religiöse Feiertage | |
Opferfest | 2 Tage |
Ramadanfest (Fest des Fastenbrechens) | 2 Tage |
Gedenktage | |
20 Januar | 20. Januar |
Chodschali-Genozid | 26. Februar |
Tag der Genozid der Aserbaidschaner | 31. März |
Geographische Informationen
Aserbaidschan hat eine Staatsfläche von 86.600 km². Es liegt am Knotenpunkt von Europa und Asien und zieht sich vom südöstlichen Teil des Kaukasus zum Kaspischen Meer. Aserbaidschan grenzt im Norden an die Russische Föderation, im Süden an die Islamische Republik Iran, im Westen an die Republik Türkei, Georgien und die Republik Armenien und im Osten über des Kaspische Meer an die Republik Kasachstan und Turkmenistan. Aserbaidschan liegt zwischen dem 39. und 42. Grad nördlicher Breite und dem 44. bis 52. Grad östlicher Länge.
durchschnittlichen Jahrestemperatur | + 13,4⁰C |
die maximale Temperatur | + 28,5⁰C |
durchschnittliche Mindesttemperatur | +2,9⁰C |
durchschnittlichen jährlichen Niederschlag | 387,7 mm |
Verwaltungsstruktur | |
Zahl bestehender Verwaltungseinheiten | |
Autonome Republik | 1 |
Regionen | 66 |
Städte | 78 |
Stadtkreise | 14 |
Siedlungen | 261 |
ländliche territoriale Einheiten | 1727 |
ländliche Siedlungen | 4249 |
Bevölkerung (Stand 1.1.2015) | |
Einwohner in Tsd. | 9593 |
Bevölkerungsdichte pro km² | 110 |
Anteil der Gesamtbevölkerung | |
Stadtbevölkerung | 53,1% |
Landbevölkerung | 46,9% |
Bevölkerung nach Geschlecht | |
Männlich | 49,8% |
Weiblich | 50,2% |
Die Zahl der Bevölkerung in Baku in Tsd. | 2204,2 |
Ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung
Unter anderem durch die Abwanderung von Russen und Armeniern in den 1980er Jahren und dem Zuzug von Aserbaidschanern aus Armenien besteht der überwiegende Teil der Bevölkerung – rund 95 Prozent – heute aus Aserbaidschanern. Zu den weiteren in Aserbaidschan lebenden Bevölkerungsgruppen gehört das Volk der Lesgier, das vorwiegend in der Stadt Qusar zu Hause ist. Wenige Kilometer entfernt trifft man auf Bergjuden. Sie bilden eine Untergruppe der aus Persien stammenden Tats und wohnen seit rund 1000 Jahren in der für ihre Teppiche bekannten Stadt Quba. In Baku, hauptsächlich in der Nähe der neuen Synagoge, wohnen etwa 8000 Ashkenasi-Juden. Das Volk der Uden, Nachkommen der urchristlichen Albaner, ist zum Beispiel in dem Dorf Nic und in Oguz ansässig. Begibt man sich in das auf 2000 Meter hoch gelegene Bergdorf Xianliq lernt man die gastfreundlichen Xingaluqen mit ihrer ganz eigenen Sprache kennen.
Darüber hinaus zählen Talyschen, Russen, Ukrainer, Kurden, Awaren, Mescheten, Tataren, Türken, Georgier, Kaukasiendeutsche und ca. 20.000 Armenier zu den Einwohnern. Kurz, Aserbaidschan erweist sich als multikulturelles Land mit zahlreichen Bevölkerungsgruppen, die hier ihre Sprachen, Religionen und Gebräuche in Ruhe pflegen können.
Staatssprache: aserbaidschanisch
Religion
Die Trennung von Religion und Staat gehört ebenso zu den Grundpfeilern Aserbaidschans, wie die Toleranz gegenüber den Anhängern verschiedener Religionen. Eine Mehrheit der Aserbaidschaner ist islamisch geprägt, wobei im Verhältnis zum eigenen Glauben deutlich die kulturelle Tradition und weniger die alltägliche Religionsausübung vorherrscht. So spielt der Islam für die meisten Aserbaidschaner nur an hohen Feiertagen, z.B. dem Ramadan, eine bestimmende Rolle. Rund 85 % der muslimischen Aserbaidschaner sind der schiitischen und ca. 15 % der sunnitischen Glaubensrichtung zuzurechnen. In friedlicher Koexistenz mit den Schiiten und Sunniten leben in Aserbaidschan Christen und Juden. Dies zeigt sich auch an der Anzahl der Gotteshäuser, zu denen neben Moscheen z. B. in Baku drei russisch-orthodoxe Kirchen, eine katholische Kirche, eine lutherische Kirche und mehrere Synagogen zählen. Eine 2003 in Baku eröffnete Synagoge war die erste neugebaute Synagoge in einem überwiegend muslimischen Staat. Besonders in ländlichen Gegenden verbreitet sind zudem animistische Rituale und Bräuche. Hier haben sich einige Bestandteile der Religion der zoroastrischen Feuerverehrer, die in ihrem Glauben eine Vorform der muslimischen Religion Persiens praktizierten, erhalten. Ein Kennzeichen davon sind heilige Stätten, sogenannte Pirs, denen eine Heilkraft zugesprochen wird. Ein Beispiel hierfür ist der Berg Besbarmaq, der täglich von Pilgern bestiegen wird.
Politisches System
Die Republik Aserbaidschan ist ein demokratischer, säkularer und unitärer Rechtsstaat in Form einer Präsidialdemokratie. In der Verfassung ist die Gewaltenteilung verankert. Gesetzgebende Gewalt ist der Nationalrat, die vollziehende Gewalt geht vom Präsidenten aus, die Judikative obliegt den Gerichten.
Präsident und das Einkammerparlament werden jeweils für fünf Jahre gewählt. Der Präsident, der auch die Funktion des obersten Generalkommandanten innehat, verfügt über das Vorschlagsrecht für die Ernennung von Richtern des Verfassungsgerichts, des obersten Gerichtshofs und des Wirtschaftsgerichts. Als Gegengewicht zu diesen Befugnissen hat das Parlament das Recht, bei schweren Amtsvergehen auf Initiative des Verfassungsgerichts den Präsidenten abzuberufen.
Eine Sonderstellung nimmt das 1998 gegründete konstitutionelle Gericht, das oberste Rechtsprechungsorgan, ein. Es fungiert als selbstständiges staatliches Organ, vollkommen unabhängig von anderen Institutionen der Judikative sowie legislativen und exekutiven Gewalten. Aufgabe des konstitutionellen Gerichts sind die Wahrung des Grundgesetzes und damit der Schutz der Grundrechte und Freiheit jedes Bürgers. Es besteht die Möglichkeit der Individualklage.