2017-02-14

Stellungnahme des aserbaidschanischen Außenministeriums auf der illegalen Volksbefragung in den besetzten Territorien Aserbaidschans

Gemäß den Pressemeldungen, am 20. Februar 2017, plant Armenien, so genanntes “Referendum auf Verfassungsänderungen” im illegalen Marionettenregime zu führen, das es in den vorübergehend besetzten Territorien Aserbaidschans gegründet hat.

Das Außenministerium der Republik Aserbaidschans wiederholt ständig, dass das ungesetzliche Regime, das durch Armenien in den vorübergehend besetzten Territorien Aserbaidschans gegründet ist, letztlich nichts anderes als das Produkt der Aggression und der Besetzung. Es ist unter Armeniens Richtung und Kontrolle und überlebt auf Grund von seiner militärischen, politischen, finanziellen und anderen Unterstützung, wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 auf dem Fall von Chiragov u.a.gg. Armenien bestätigt wurde.

Dieser provokativer Schritt, sowie Armeniens Versuche, den Namen des integrierten Gebiets von Bergkarabach Aserbaidschans zu ändern, ist noch eine andere klare Manifestation, dass sich Armenien nicht echt für das Suchen einer politischer Lösung des bewaffneten Konfliktes  interessiert. Stattdessen verfolgt Armenien den Pfad der Eskalation, übernimmt konsequente Maßnahmen, um die Ergebnisse seiner Besetzungspolitik zu konsolidieren, unhaltbare und unannehmbare Status quo aufrechtzuerhalten, untergräbt Anstrengungen um die friedliche Lösung des Konflikts durch substantivische Gespräche, illegal ändert den demografischen, kulturellen und physischen Charakter der besetzten Territorien, beschäftigt sich mit wirtschaftlichen und anderen Tätigkeiten einschließlich der Übertragung der armenischen Bevölkerung in diese Territorien mit der äußersten Absicht, eine Situation der vollendeten Tatsache aufzuerlegen. Durch solche Handlungen untergräbt Armenien auch und stellt unter dem Risiko den regionalen und internationalen Frieden und die Sicherheit.

Die fundierte Grundlage für die Lösung des Konflikts wird in den Resolutionen  des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 822 (1993), 853 (1993), 874 (1993) und 884 (1993) und die Vereinten Nationen Beschluss 62/243 (2008) von Generalversammlung aufgestellt, die  Einsatz von Gewalt gegen Aserbaidschan und der Besetzung seiner Territorien verurteilen und die Souveränität und territoriale Integrität Aserbaidschans und die Unverletzbarkeit ihrer international anerkannten Grenzen nochmals beruhen. In jenen Resolutionen hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nochmals versichert, dass das Gebiet von Bergkarabach ein untrennbarer Bestandteil Aserbaidschans ist und unverzüglicher und bedingungsloser Abzug der Besetzen Kräfte von allen besetzten Territorien Aserbaidschans gefordert hat.

Das illegale “Referendum” setzt eine klare Verletzung der Verfassung der Republik Aserbaidschans und der Normen und Grundsätze des internationalen Rechtes ein, und hat deshalb keine Rechtswirkung überhaupt. Dieses so genannte “Referendum” wird auch in den gegriffenen Ländern unter der Situation geführt, die durch den  Einsatz von Gewalt und die Drohung mit Gewalt  gegen die territoriale Integrität Aserbaidschans durch Armenien geschaffen ist, und hat durch die verabscheuungswürdige Praxis der "ethnischen Säuberung"  und anderen flagranten Verstöße der Normen und Grundsätze des internationalen Rechtes begleitet.

Wir rufen die internationale Gemeinschaft auf, diese fabrizierte illegale "Referendums"-Übung zurückzuweisen und politischen und diplomatischen Druck auf Armenien in der Absicht Falls auszuüben, den seine sinnlosen Versuche, seine eigenen Leute und die breitere internationale Gemeinschaft zu verführen, seine rechtswidrige Annexion- und Besetzungspolitik aufzuhören, sich konstruktiv mit der Konfliktlösung zu beteiligen und seine internationalen Verpflichtungen erfüllen.

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